Es ist nur Individualsport im Freien, d.h., entweder allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich!
Sportstätten wie Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Gymnastikräume, etc. dürfen hierfür nicht genutzt werden und sind zu schließen.
Diese Regelung gilt, laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, über alle Sportarten hinweg.